AK rät, Ansprüche sofort nach der Rückkehr geltend zu machen. Gestrichene Flüge, geänderte Flugzeiten oder Ratten und Bettwanzen im Hotelzimmer: Die Zahl der Anfragen und Beschwerden zum Thema Urlaub hat 2009 laut Arbeiterkammer (AK) zugenommen. Bisher registrierte man 239 Beschwerden, um 30 Prozent mehr als im Vorjahr (183).
Hauptgrund war der Gläubigerschutzantrag von Sky Europe, die Verunsicherung bei den Fluggästen über Auswirkungen auf gebuchte Flüge war groß. Jeder fünfte Verbraucher bemängelte die Hotelunterbringung: Schmutzige Zimmer, Schimmel im Bad und Ungeziefer sorgten für Aufregung.
Verspätungen und geänderte Flugzeiten
Grundsätzlich betreffen die meisten Verbraucheranfragen den Flugverkehr. Jeder Dritte regte sich über seinen Flug auf: Annullierungen, Verspätungen, geänderte Flugzeiten oder eine Verlegung des Abflughafens etwa von München nach Wien sowie verlorenes Gepäck sind die häufigsten Ärgernisse.
Ein Drittel der Sky-Europe-Anfragen betraf "normale" Probleme mit dem Gepäck, Flugzeiten oder erst kurz vor dem Abflug verlangte Gebühren.
Unklare Preise und Stornogebühren
Jede zehnte Anfrage betrifft Stornogebühren. Ebenfalls kritisiert wurde die Missachtung der Bruttopreisauszeichnung durch einige Airlines. Die häufigsten Anfragen und Beschwerden betrafen die Länder Italien, Spanien, Türkei sowie Niederlande und England, was auch durch Sky Europe mitbedingt war.
Schimmel und Ungeziefer
20 Prozent der Anfragen betrafen den "Klassiker" der Urlaubsbeschwerden: mangelhafte Hotelunterbringung. Die Zimmer waren schmutzig oder abgewohnt, im Bad fand sich Schimmel oder krabbelte Ungeziefer. In dieselbe Kategorie fallen schmutzige Strände und Pools sowie Freizeitangebote, die nicht dem Katalog entsprachen.
Die Tipps der AK
Die Arbeiterkammer rät, sofern die Mängel nicht gleich am Urlaubsort behoben wurden, Ansprüche sofort nach der Rückkehr beim Reiseveranstalter geltend zu machen und sich keinesfalls mit Gutscheinen abspeisen zu lassen. Hilfreich dabei sind freilich Dokumentationen der Mängel mit Fotos, Zeugen und Videos.
Eine Preisminderung muss in bar gewährt werden. Eine Orientierung bietet die "Frankfurter Tabelle" auf auf der Homepage der Arbeiterkammer. Auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist möglich. Voraussetzung dafür sind zumindest erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.
http://news.orf.at/090727-40886/index.html
Der Artikel ist interessant. Wirklich. Er findet sich auf der Startseite vom ORF wieder, was für Österreich ein ziemlich großes Medium ist. Das interessante darin ist, dass es um 239 Beschwerden geht. Ohne die Zahl zu beschönigen, ist JEDER Einzelfall mühsam und ungut, vor allem wenn es einen selbst trifft - ABER bei der Anzahl an Reisenden wird der Flugverkehr immer wieder in die negative Seite gerückt. Beim Autofahren passieren JEDEN Tag unbequeme Vorfälle worüber man sich beschweren könnte und auch sollte - da bringt es aber leider nichts.
In diesem Sinne, schöne UrlaubsFLUGreise.












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